Das Allgemeine Lieferkettengesetz (LKSG)

Das Allgemeine Lieferkettengesetz (LKSG) ist ein rechtliches Instrument für die Einhaltung von Menschenrechten

und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten sicherzustellen. Es richtet sich insbesondere an Unternehmen

mit Sitz in Deutschland, die über internationale Wertschöpfungsketten verfügen oder von solchen profitieren.

Das LKSG wurde entwickelt, um die Verantwortung von Unternehmen für ihre Lieferketten zu stärken und

sicherzustellen, dass sie menschenrechtliche und Umweltstandards einhalten. Es basiert auf dem Grundsatz der

Sorgfaltspflicht, was bedeutet, dass Unternehmen verpflichtet sind, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und

Umweltschäden entlang ihrer Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern und zu mildern.

Die wichtigsten Bestandteile des LKSG umfassen:


Sorgfaltspflichten:

• Unternehmen müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen und

Umweltschäden entlang ihrer Lieferketten zu verhindern. Dies beinhaltet die Durchführung von

Risikoanalysen, die Einführung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie die regelmäßige

Überwachung und Berichterstattung über ihre Bemühungen.


Transparenz:

• Unternehmen sind verpflichtet, öffentlich über ihre Lieferketten und die ergriffenen Maßnahmen zur Einhaltung

von Menschenrechts- und Umweltstandards zu berichten. Dies umfasst die Offenlegung von Informationen

über Lieferanten, Produktionsstandorte und Risikoanalysen.


Durchsetzungsmechanismen:

• Das LKSG sieht vor, dass Unternehmen bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten haftbar gemacht werden

können. Dies kann sowohl zivilrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Sanktionen umfassen.


Zivilrechtliche Haftung:

• Das LKSG ermöglicht betroffenen Personen gegen Unternehmen vor deutschen Gerichten diese auf

Schadensersatz zu klagen, wenn sie durch Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in den

Lieferketten der Unternehmen geschädigt wurden.


Staatliche Überwachung und Beratung:

• Die Einhaltung des LKSG wird von staatlichen Stellen überwacht, die auch Unternehmen bei der Umsetzung

unterstützen und beraten.


Insgesamt zielt das Allgemeine Lieferkettengesetz darauf hin, eine grundlegende Veränderung in der Art und Weise

zu bewirken, wie Unternehmen ihre Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt in globalen Lieferketten

wahrnehmen. Es soll sicherstellen, dass Unternehmen nicht nur auf ihre unmittelbaren Aktivitäten, sondern auch auf

diejenigen ihrer Lieferanten und Geschäftspartner achten und dabei sicherstellen, dass keine

Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden entlang ihrer Lieferketten stattfinden.

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