Das Allgemeine Lieferkettengesetz (LKSG) ist ein rechtliches Instrument für die Einhaltung von Menschenrechten
und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten sicherzustellen. Es richtet sich insbesondere an Unternehmen
mit Sitz in Deutschland, die über internationale Wertschöpfungsketten verfügen oder von solchen profitieren.
Das LKSG wurde entwickelt, um die Verantwortung von Unternehmen für ihre Lieferketten zu stärken und
sicherzustellen, dass sie menschenrechtliche und Umweltstandards einhalten. Es basiert auf dem Grundsatz der
Sorgfaltspflicht, was bedeutet, dass Unternehmen verpflichtet sind, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und
Umweltschäden entlang ihrer Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern und zu mildern.
Die wichtigsten Bestandteile des LKSG umfassen:
Sorgfaltspflichten:
• Unternehmen müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen und
Umweltschäden entlang ihrer Lieferketten zu verhindern. Dies beinhaltet die Durchführung von
Risikoanalysen, die Einführung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie die regelmäßige
Überwachung und Berichterstattung über ihre Bemühungen.
Transparenz:
• Unternehmen sind verpflichtet, öffentlich über ihre Lieferketten und die ergriffenen Maßnahmen zur Einhaltung
von Menschenrechts- und Umweltstandards zu berichten. Dies umfasst die Offenlegung von Informationen
über Lieferanten, Produktionsstandorte und Risikoanalysen.
Durchsetzungsmechanismen:
• Das LKSG sieht vor, dass Unternehmen bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten haftbar gemacht werden
können. Dies kann sowohl zivilrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Sanktionen umfassen.
Zivilrechtliche Haftung:
• Das LKSG ermöglicht betroffenen Personen gegen Unternehmen vor deutschen Gerichten diese auf
Schadensersatz zu klagen, wenn sie durch Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in den
Lieferketten der Unternehmen geschädigt wurden.
Staatliche Überwachung und Beratung:
• Die Einhaltung des LKSG wird von staatlichen Stellen überwacht, die auch Unternehmen bei der Umsetzung
unterstützen und beraten.
Insgesamt zielt das Allgemeine Lieferkettengesetz darauf hin, eine grundlegende Veränderung in der Art und Weise
zu bewirken, wie Unternehmen ihre Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt in globalen Lieferketten
wahrnehmen. Es soll sicherstellen, dass Unternehmen nicht nur auf ihre unmittelbaren Aktivitäten, sondern auch auf
diejenigen ihrer Lieferanten und Geschäftspartner achten und dabei sicherstellen, dass keine
Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden entlang ihrer Lieferketten stattfinden.