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C A S T A L D O  blog

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Countdown zur EU-Entwaldungsverordnung: 

Was Unternehmen bis Januar 2025 beachten müssen

Liebe Leserinnen und Leser,

die EU-Entwaldungsverordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und es bleibt nur noch wenig Zeit, um die notwendigen Schritte zur Einhaltung dieser neuen Regelungen zu unternehmen. Diese Verordnung hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, die Produkte in die EU importieren oder in Europa herstellen, die mit Entwaldung in Verbindung gebracht werden könnten. Dazu gehören landwirtschaftliche Produkte wie Soja, Palmöl, Holz, Kakao und Rindfleisch sowie Erzeugnisse, die diese Materialien enthalten.


Noch 3 Monate: 

Zeit für eine Bestandsaufnahme


Im Oktober 2024 sollten Unternehmen ihre aktuellen Lieferketten überprüfen und analysieren, ob ihre Produkte in irgendeiner Form mit Entwaldung in Verbindung stehen. 

Hier einige zentrale Fragen:


  • Woher stammen die Rohstoffe in Ihren Produkten?
  • Sind Ihre Lieferanten bereits zertifiziert oder haben sie Pläne zur Zertifizierung?
  • Wie transparent ist Ihre Lieferkette?


Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Gespräche mit Lieferanten zu führen und zu prüfen, ob Zertifizierungen wie FSC (Forest Stewardship Council) oder RSPO (Roundtable on Sustainable Palm Oil) vorliegen.


Noch 2 Monate: 

Erste Maßnahmen umsetzen


Im November 2024 sollten Unternehmen beginnen, konkrete Schritte zur Umsetzung der Verordnung einzuleiten. 

Hierbei könnte es sich um Folgendes handeln:


  • Vereinbarungen mit Lieferanten neu verhandeln, um sicherzustellen, dass keine Entwaldungspraktiken in der Lieferkette vorkommen.
  • Dokumentations- und Prüfverfahren implementieren, um die Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe sicherzustellen.
  • Interne Schulungen zum Thema Nachhaltigkeit und Compliance durchführen.


Noch 1 Monat: 

Prüfung und letzte Anpassungen


Im Dezember 2024 sollten alle wichtigen Schritte abgeschlossen sein. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie bereit sind, die notwendige Berichterstattung und Dokumentation vorzulegen, die von der EU gefordert wird. 

Dies kann Folgendes beinhalten:


  • Erstellung von Compliance-Berichten.
  • Letzte Überprüfung der Lieferkettentransparenz und Risikobewertung.
  • Sicherstellung, dass alle internen Systeme die notwendigen Daten erfassen.


Ab Januar 2025: 

Der Stichtag ist erreicht


Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen, die unter die Verordnung fallen, sicherstellen, dass sie keine Produkte in die EU einführen, die mit Entwaldung in Verbindung stehen. Verstöße gegen die Verordnung können empfindliche Strafen und Sanktionen nach sich ziehen.
Nino Castaldo

09. September 2024

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9. Juli 2024
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17. Mai 2024
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Allgemeine Lieferkettengesetz (LKSG) CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) Environmental, Social & Governance EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) Forest Stewardship Council (FSC)
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