Liebe Leserinnen und Leser,
die EU-Entwaldungsverordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und es bleibt nur noch wenig Zeit, um die notwendigen Schritte zur Einhaltung dieser neuen Regelungen zu unternehmen. Diese Verordnung hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, die Produkte in die EU importieren oder in Europa herstellen, die mit Entwaldung in Verbindung gebracht werden könnten. Dazu gehören landwirtschaftliche Produkte wie Soja, Palmöl, Holz, Kakao und Rindfleisch sowie Erzeugnisse, die diese Materialien enthalten.
Noch 3 Monate:
Zeit für eine Bestandsaufnahme
Im Oktober 2024 sollten Unternehmen ihre aktuellen Lieferketten überprüfen und analysieren, ob ihre Produkte in irgendeiner Form mit Entwaldung in Verbindung stehen.
Hier einige zentrale Fragen:
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Gespräche mit Lieferanten zu führen und zu prüfen, ob Zertifizierungen wie FSC (Forest Stewardship Council) oder RSPO (Roundtable on Sustainable Palm Oil) vorliegen.
Noch 2 Monate:
Erste Maßnahmen umsetzen
Im November 2024 sollten Unternehmen beginnen, konkrete Schritte zur Umsetzung der Verordnung einzuleiten.
Hierbei könnte es sich um Folgendes handeln:
Noch 1 Monat:
Prüfung und letzte Anpassungen
Im Dezember 2024 sollten alle wichtigen Schritte abgeschlossen sein. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie bereit sind, die notwendige Berichterstattung und Dokumentation vorzulegen, die von der EU gefordert wird.
Dies kann Folgendes beinhalten:
Ab Januar 2025:
Der Stichtag ist erreicht
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen, die unter die Verordnung fallen, sicherstellen, dass sie keine Produkte in die EU einführen, die mit Entwaldung in Verbindung stehen. Verstöße gegen die Verordnung können empfindliche Strafen und Sanktionen nach sich ziehen.
Nino Castaldo
09. September 2024