EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die EU-Entwaldungsverordnung EUDR (European Union Deforestation-free Regulation) ist eine im Jahr 2023 verabschiedete Gesetzgebung der Europäischen Union, die darauf abzielt, den Import und die Vermarktung von Waren zu regulieren, deren Herstellung mit Entwaldung und Waldschädigung verbunden ist. Ziel der Verordnung ist es, die Lieferketten von Unternehmen, die in die EU importieren, zu entwaldungsfreien Produkten zu verpflichten.
Unternehmen, die in die EU exportieren oder innerhalb der EU tätig sind, müssen gemäß dieser Verordnung sicherstellen, dass ihre Lieferketten keine mit Entwaldung oder illegalem Holzeinschlag verbundenen Waren enthalten. Sie sind dazu verpflichtet, Sorgfaltspflichten (Due-Diligence-Verfahren) einzuhalten, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu gewährleisten. Dies beinhaltet:
o Rückverfolgbarkeit: Unternehmen müssen nachweisen, woher ihre Produkte stammen, einschließlich der geographischen Lage der Waldflächen, auf denen die Rohstoffe gewonnen wurden.
o Sorgfaltspflicht: Unternehmen müssen Risiken bewerten und geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind.
o Berichterstattung und Transparenz: Unternehmen müssen regelmäßig Berichte einreichen, um ihre Einhaltung der Vorschriften zu belegen.
Die Verordnung ist Teil der Bemühungen der EU, den Klimawandel zu bekämpfen, die biologische Vielfalt zu schützen und nachhaltige Lieferketten zu fördern. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem EU Green Deal und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde im Juni 2023 verabschiedet und tritt am 30. Dezember 2024 in Kraft. Um sicherzustellen, dass ihre Produkte und Lieferketten frei von Entwaldung sind, müssen ab diesem Datum Unternehmen, die unter die Verordnung fallen, die vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten einhalten.
Unternehmen, die frühzeitig Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht und Rückverfolgbarkeit implementieren, sichern sich nicht nur gesetzeskonforme Lieferketten, sondern auch einen langfristigen Wettbewerbsvorteil in einem zunehmend umweltbewussten Markt.
Um die EUDR-Sorgfaltspflichtserklärung gemäß der EU-Entwaldungsverordnung effizient zu bewältigen, bietet CASTALDO mit seinem eigens entwickelten System eine maßgeschneiderte und kostengünstige Lösung für kleine und mittelständische Unternehmen. Unser System ermöglicht es Unternehmen, den strengen Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung nachzukommen, ohne dabei hohe Investitionen oder komplizierte Prozesse in Kauf nehmen zu müssen. Mit dieser Lösung schaffen wir Klarheit und Sicherheit für entwaldungsfreie Lieferketten – nachhaltig, transparent und wirtschaftlich attraktiv
Nino Castaldo
08. Oktober 2024