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C A S T A L D O  blog

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Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDD)

Die "Corporate Sustainability Due Diligence Directive" (CSDD), auf Deutsch "Richtlinie zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Unternehmensnachhaltigkeit", ist eine weitreichende gesetzliche Vorschrift der Europäischen Union, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Geschäftspraktiken und -beziehungen im Hinblick auf ökologische, soziale und Governance-Faktoren (ESG) zu überprüfen, zu bewerten und zu verbessern.


Die CSDD hat das Ziel, sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Verantwortung für die Umwelt, für

Arbeitsbedingungen, für Menschenrechte und für die Einhaltung ethischer Standards wahrnehmen. Sie betrifft Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit, die in der EU tätig sind oder in die EU exportieren. Dies schließt große multinationale Konzerne ebenso ein wie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU).


Die Richtlinie legt eine umfassende Sorgfaltspflicht fest, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre gesamte

Wertschöpfungskette zu analysieren, um potenzielle Risiken und negative Auswirkungen zu identifizieren und zu bewerten. Dies umfasst die Überprüfung von Lieferanten, Subunternehmern und anderen Geschäftspartnern auf Einhaltung von Umweltstandards, Menschenrechten und Arbeitsnormen.

Unternehmen müssen regelmäßig Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen, in denen sie über ihre Bemühungen zur Einhaltung der CSDD-Richtlinie berichten und Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistung dokumentieren. Die Offenlegung von Informationen und die Transparenz über Nachhaltigkeitspraktiken sind wesentliche Bestandteile der Richtlinie.


Die CSDD fördert auch die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen Unternehmen, Regierungen, NGOs,

Gewerkschaften und anderen Interessengruppen, um bewährte Praktiken auszutauschen und gemeinsame

Lösungen für Nachhaltigkeitsprobleme zu finden.


Insgesamt soll die CSDD dazu beitragen, die Geschäftswelt nachhaltiger und verantwortungsbewusster zu gestalten, indem sie Unternehmen dazu ermutigt, Umwelt- und Sozialstandards in ihre Geschäftsstrategien und -entscheidungen zu integrieren.


Die CSDD ist ein Schritt in Richtung einer umfassenderen Integration von Nachhaltigkeit in die Geschäftswelt und trägt dazu bei, dass Unternehmen nicht nur ökonomische, sondern auch soziale und ökologische Verantwortung übernehmen.


CSDD im Bereich der Unternehmensnachhaltigkeit

Die "Corporate Sustainability Due Diligence Directive" (CSDD), auf Deutsch "Richtlinie zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Unternehmensnachhaltigkeit", ist eine rechtliche Vorschrift, die darauf abzielt, die Nachhaltigkeitspraktiken von Unternehmen zu stärken und sicherzustellen, dass sie ihre Geschäftstätigkeiten verantwortungsvoll und nachhaltig ausüben. Sie wurde von der Europäischen Union eingeführt und gilt für Unternehmen, die in der EU ansässig sind oder in ihren Markt eintreten wollen.


Der Anwendungsbereich der CSDD erstreckt sich auf eine Vielzahl von Sektoren und Unternehmen, darunter:

1. Große Unternehmen: Die Richtlinie betrifft in erster Linie große Unternehmen, insbesondere solche

mit mehr als 500 Mitarbeitern, die in der EU tätig sind.

2. Multinationale Konzerne: Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten oder komplexen

Lieferketten sind ebenfalls betroffen, unabhängig von ihrer Größe.

3. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Obwohl KMU möglicherweise nicht direkt von der Richtlinie

betroffen sind, können sie dennoch indirekt durch Anforderungen an Lieferanten und Partner beeinflusst

werden.


Die CSDD legt eine Reihe von Anforderungen fest, die von den betroffenen Unternehmen erfüllt werden müssen, darunter:

1. Durchführung einer umfassenden Nachhaltigkeitsprüfung: Unternehmen müssen ihre gesamte

Wertschöpfungskette analysieren, um potenzielle Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und

Wirtschaft zu identifizieren.

2. Risikobewertung und -management: Unternehmen müssen Risiken im Zusammenhang mit

Umweltverschmutzung, Menschenrechtsverletzungen, Korruption und anderen sozialen und

Umweltthemen bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen.

3. Offenlegung von Informationen: Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig Berichte über ihre

Nachhaltigkeitsleistung zu veröffentlichen, einschließlich Maßnahmen zur Einhaltung der Richtlinie und

zur Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitspraktiken.

4. Zusammenarbeit und Stakeholder-Engagement: Die Richtlinie fordert Unternehmen auf, mit

Interessengruppen, einschließlich NGOs, Gewerkschaften und Regierungsbehörden,

zusammenzuarbeiten, um Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und bewährte Praktiken auszutauschen.



Die CSDD ist ein wichtiger Schritt zur Förderung nachhaltiger Geschäftspraktiken und zur Gewährleistung einer besseren Integration von Umwelt- und Sozialstandards in unternehmerische Entscheidungsprozesse. Durch die Stärkung der Transparenz und Rechenschaftspflicht wird die Richtlinie dazu beitragen, Unternehmen zu einer verantwortungsvollen und langfristig tragfähigen Geschäftstätigkeit zu motivieren.


Die Übersetzung der Begriffe lautet:

  1. Corporate Sustainability Due Diligence Directive: Richtlinie zur
  2. Sorgfaltspflicht im Bereich der Unternehmensnachhaltigkeit
  3. Due Diligence: Sorgfaltspflicht
  4. Sustainability: Nachhaltigkeit
  5. Directive: Richtlinie
  6. Environment: Umwelt
  7. Society: Gesellschaft
  8. Economy: Wirtschaft
  9. Impact: Auswirkung
  10. Risk: Risiko
  11. Human rights: Menschenrechte
  12. Transparency: Transparenz
  13. Accountability: Rechenschaftspflicht
  14. Supply chain: Lieferketten
  15. Stakeholder engagement: Stakeholder




Nino Castaldo, GGF

Senior Consultant

18. Mai 2024


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